151/2024 | Änderungsantrag zur GRDrs 262/2023

Wir beantragen folgende Änderungen im Maßnahmenkatalog des Klimamobilitätsplans zu beschließen:

Maßnahmenfeld 1 Infrastruktur

1.1 Ausbau Fuß- und Radnetz, Maßnahme 2:

a) Das Fahrradstraßenprogramm wird im Sinne des Antrags 84/2023 um mindestens 5 auf insgesamt 20 zusätzlich einzurichtende Fahrradstraßen erhöht. Wir schlagen hierzu insbesondere vor neu aufzunehmen: die Urbanstraße (Mitte) sowie in der Weiterführung der HRR2 die Landhausstraße bis zum Ostendplatz (Ost), sowie das Königsträßle (Degerloch).

Maßnahmenbündel 1.4 Neuaufteilung der Verkehrsflächen, Maßnahme 14: Lebenswerte Innenstadt

b) Ergänzt wird die Maßnahme um den im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gefassten Beschluss (Antrag 5086/2023), ein hydraulisches Versenkpollersystem baulich zu realisieren sowie ein organisatorisches und technisches Betriebskonzept auf Basis des City-Logistik-Konzepts zu erarbeiten.

c) Die Maßnahmenliste wird ergänzt um alle weiteren mittelfristigen Maßnahmen, die bis 2030 im Zielkonzept „Lebenswerte Stadt für alle” definiert wurden, insb. die Umgestaltung der Eberhard-/Torstraße (mit Maßgabe gem. Antrag 235/2022 Punkt 2), der Königsschleife und der Rathausschleife.

Maßnahme 16: Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen

d) Die Maßnahme 16 wird ersatzlos gestrichen.

Da sich der Ausbau der Bundesstraßen summiert über alle Scope-Phasen negativ auf das Weltklima auswirkt und durch den Ausbau Anreize für die Nutzung des Automobils geschaffen werden (induzierter Verkehr), sind die genannten Maßnahmen kontraproduktiv. Sie stehen zudem im Widerspruch zur vom Gemeinderat mit dem Antrag 166/2021 für den Klimamobilitätsplan gesetzten Prämisse: „Priorität haben Maßnahmen, die den Anteil des Kfz-Verkehrs am Modal Split im Quell-, Ziel- und Binnenverkehr kontinuierlich senken. Hierbei sind Push- und Pull-Faktoren gleichermaßen in Maßnahmen zu übersetzen.”

Neue Maßnahme 16: Kinderfreundliche und inklusive Räume

e) Die Verwaltung wird beauftragt, ein neues Kapitel auszuformieren, aufbauend auf zwei Ratsbeschlüssen:

Antrag 5036/2023: „Das Amt für Stadtplanung und Wohnen wird mit der konzeptionellen Planung zur Umgestaltung von Anwohnerstraßen nach dem Londoner Design-Konzept „healthy streets” und der Umgestaltung von „Schulstraßen” nach dem in Paris angewandten Design beauftragt und unterbreitet dem Gemeinderat konkrete Umsetzungsvorschläge.”

Antrag 84/2023 Punkt 6 b): „Bei der baulichen Umgestaltung von Anwohnerstraßen wird im Grundsatz das Ziel verfolgt, diese als verkehrsberuhigte Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion zu widmen und Schrittgeschwindigkeit anzuordnen. Hiervon ausgenommen sind Fahrradstraßen.”

f) Die Verwaltung wird beauftragt, den Ratsbeschluss zum Antrag 84/2023 Punkt 6n) „Gehwegparken ist nur zulässig, wenn als Restbreite mehr als 2 m verbleiben. Rechtwidriges Gehwegparken wird generell geahndet.” im Sinne einer grundsätzlichen Praxis in dieser neuen Maßnahme auszuformulieren.

Maßnahmenbündel 2.1 Attraktivierung der öffentlichen Verkehrsmittel, Maßnahme 20

g) Die Maßnahme wird ergänzt um die Einführung eines neuen „VVS-Mietertickets”. Dieses wurde auf dem 14. ÖPNV-Forum des VVS am 08.05.24 in einer Variantenbetrachtung vorgestellt.

Maßnahmenfeld 5 Regulierung und Steuerung, Maßnahme 65 Prüfung der LSA-Steuerung hinsichtlich Prioritäten für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr

h) Die Verwaltung ergänzt die Maßnahme, mit dem Ziel der strategischen Verkehrsmengendosierung an MIV-Zuflusspunkten ins Stadtgebiet, zum Zweck der Erreichung der in Antrag 166/2021 vom Gemeinderat beschlossenen Prämissen: -20 Prozent MIV im Kessel, -50 Prozent MIV auf dem City-Ring.

U.a. sind hier die in Antrag 119/2024 geforderten Zuflussdosierungen an der Geroksruhe und der Gaisburger Brücke aufzunehmen.