174/2024 | Klimaanpassungskonzept KLIMAKS 2.0 nachschärfen

Wir beantragen folgende Ergänzungen zur GRDrs 220/2024:

1. Der Beschlussantrag wird um folgenden Punkt 4 ergänzt:

„Die Verwaltung erweitert die Klimarelevanzprüfung von Gemeinderatsvorlagen (vgl. GRDrs 472/2021 1. Ergänzung) um die Prüfung der Folgewirkungen diesbezüglich relevanter Ratsbeschlüsse auf die Klimaresilienz der Stadt. Hierzu wird dem Gemeinderat in 2025 eine Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt.“

2. Der Beschlussantrag wird um folgenden Punkt 5 ergänzt:

„Die Verwaltung wird beauftragt, alle zwei Jahre - jeweils im 2. Quartal vor den Haushaltsplanberatungen - den Umsetzungsstand der Maßnahmen im Ausschuss für Klima und Umwelt darzustellen, und dem Gemeinderat Handlungsempfehlungen vorzulegen.“

3. Der Maßnahmenkatalog R „Raumplanung“ wird ergänzt um folgende weitere Einzelmaßnahmen:

a) Die Ausformulierung örtlicher Bauvorschriften/Festsetzungen mit dem Ziel,

      • Gebäudehüllen mit hohem Reflexionsvermögen für solare Strahlung (Albedo) ohne Blendwirkung herzustellen,

      • baulichen Sonnenschutz zu gewährleisten, u.a. durch außenliegende Rollläden bei (Dach-)Fenstern,

und diese in allen neuen Bebauungsplänen sowie über Sammeländerungsverfahren in bestehenden Bebauungsplänen zu verankern.

b) Fassaden und Dächer mit hohem Reflexionsvermögen sowie außenliegende Rollläden bzw. baulichen Sonnenschutz zur Vermeidung thermischer Überlastung als Mindeststandard in den Förderrichtlinien für energetische Sanierung (ESP) zu definieren.

4. Die Maßnahme R13 wird auf Basis des Haushaltsbeschlusses zum Antrag 5073/2023 „Vorsorgende Klimaleitplanung“ weiterentwickelt. Die hierfür im Stellenplan geschaffene E13-Planstelle beim Amt für Stadtplanung und Wohnen wird mit der Aufgabe betraut, Klimasanierungsgebiete zu definieren und diese im Wege von Sammeländerungsverfahren bauleitplanerisch zu bearbeiten.

5. Die Maßnahme R18 wird mit dem Ziel fortgeschrieben, die Zahl der Straßenbäume von zuletzt 39.060 (01.06.2021) auf 50.000 bis zum Jahr 2035 zu erhöhen. Hierzu wird auf den im DHH gefassten Programmbeschluss für ein aufwachsendes Budget für neue Baumstandorte verwiesen (300Teuro in 2024, 500Teuro in 2025, 1 Mio Euro ab 2026ff).

6. Der Maßnahmenkatalog TV „Tiefbau/Verkehr“ wird ergänzt um folgende weitere Einzelmaßnahmen:

a) Die Verwendung von Materialien mit hoher Albedo für Bodenbeläge (englisch "Cool Pavement") und die nachträgliche Einfärbung stark absorbierender Oberflächen als Maßnahme, um die Lufttemperatur in der Stadt zu reduzieren. Eine nachteilige Blendwirkung auf den Straßenraum ist dabei zu vermeiden.

b) Die Ausarbeitung eines Netzinfrastruktur-Standards mit dem Ziel, mittels der Herstellung von Baumbeeten in Bestandsquartieren sonnenexponierte Fassaden, Fuß- und Radwege natürlich beschatten zu können. Hierzu ist ein einheitliches Regelwerk mit den hiesigen Leitungsträgern für alle Netze (Wasser/Abwasser, Strom, Gas, Wärme, Telekommunikation/Breitband) zu erarbeiten, um hinreichend Wurzelräume und Rigolen-Systeme herstellen zu können.