156/2024 | Stuttgarter Richtwerte zur VwV Stellplätze: Baukosten senken, Mobilitätswende anpacken

Begründung:

Wie bereits in unserem Antrag 144/2024 vom 03.05.2024 weisen wir darauf hin, dass die verpflichtende Herstellung von Kfz-Stellplätzen ein wesentlicher Kostentreiber für Bauträger ist, der sich negativ auf Mieten und Pachten auswirkt, und hohe Klimafolgekosten nach sich zieht.

Wir wollen daher, dass die Stadtverwaltung alle möglichen Hebel der Landesbauordnung (LBO) nutzt, damit in Stuttgart eine echte Mobilitätswende gelingt, die gesetzten Ziele zur Klimaneutralität eingehalten werden und die Preisspirale beim Wohnraum wirksam bekämpft wird.

Dem ist Stand heute nicht der Fall, denn laut dem Merkblatt des Bürgerserivce Bauen "VwV Stellplätze mit Stuttgarter Richtwerten und Besonderheiten" wird in Stuttgart bei Richtzahlen zu notwendigen Kfz-Stellplätzen für Wohnheime, Büroräume, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Freibädern, Gaststätten und Krankenhäuser jeweils ein Mittelwert angewendet, anstatt Bauträger lediglich zu der nach VwV Stellplätze niedrigsten Richtzahl für notwendige Kfz-Stellplätze zu verpflichten. So schreibt die VwV Stellplätze für Büro- und Verwaltungsräume je einen Kfz-Stellplatz in einer Spanne von 30 bis 40 Quadratmetern Büronutzfläche vor. Die Stadt Stuttgart zieht hieraus einen Mittelwert von einem Kfz-Stellplatz je 35 Quadratmeter, anstatt den Orientierungsrahmen voll auszuschöpfen zugunsten des preisgünstigen Bauens.

Darüber hinaus geht aus dem Merkblatt nicht hervor, dass nach § 37 Abs. 1 Satz 3 LBO ein Viertel der notwendigen Kfz-Stellplätze durch die Schaffung von Fahrradstellplätzen ersetzt werden kann.

Wir beantragen daher:

1. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 04.06.24:

a. Weshalb wendet die Verwaltung bei Richtzahlen zu notwendigen Kfz-Stellplätzen bisher einen Mittelwert nach VwV Stellplätze an?

b. Weshalb verzichtet die Verwaltung bisher auf den Hinweis gegenüber Bauträgern, dass ein Viertel notwendiger Kfz-Stellplätze durch die Schaffung von Fahrradstellplätzen ersetzt werden kann?

2. Die Verwaltung wendet bei Richtzahlen zu notwendigen Kfz-Stellplätzen generell den Wert mit der niedrigsten Stellplatzverpflichtung nach VwV Stellplätze an.

3. Bauträger werden von der Stadtverwaltung proaktiv darüber informiert, dass ein Viertel der notwendigen Kfz-Stellplätze durch die Schaffung von Fahrradstellplätzen ersetzt werden kann – und dies ausdrücklich erwünscht ist.