255/2021 | Lebenswerte Stadt jetzt umsetzen: Der Städteinitiative „Tempo 30“ beitreten

Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, Die FrAKTION, SPD.

Begründung:

Im Rahmen einer kommunalen Initiative haben sich am 6. Juli 2021 sieben deutsche Großstädte, darunter auch Freiburg und Ulm, in einer Erklärung für mehr stadtverträglichen Verkehr durch angemessene und homogene Höchstgeschwindigkeiten ausgesprochen. Diese Initiative wird vom Deutschen Städtetag mitgetragen und unterstützt.

Die Städte fordern mehr Handlungsspielraum dafür, vor Ort das Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anordnen zu können und fordern die Bundesregierung auf, hierfür zeitnah die nötigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zugleich setzt sich die Initiative für ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben ein. Somit stellt diese Städteinitiative einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Lebensqualität in deutschen Städten dar. Denn viel zu oft schränkt die Straßenverkehrsordnung den kommunalen Handlungsspielraum unverhältnismäßig ein. Wer, wenn nicht die Akteur*innen vor Ort, können am besten entscheiden, welche Geschwindigkeit an welchem Ort angemessen ist?

Tempo 30 ist mittlerweile in europäischen Städten wie Barcelona oder Brüssel fast flächendeckend die Regel. Die Vorteile liegen auf der Hand: Weniger Lärm, bessere Luft und geringere Unfallzahlen. Von einheitlichen Regelungen anstatt Straßenschilderdschungel profitieren alle Verkehrsteilnehmer*innen. Weniger Tempo bringt zusätzlich mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, steigert das Sicherheitsgefühl aller Verkehrsteilnehmer*innen und trägt maßgeblich dazu bei, dem Ziel von „Vision Zero“ (keine Toten und Verletzten im Straßenverkehr) näherzukommen. Nicht zufällig hat sich auch die Weltgesundheitsorganisation kürzlich für Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften ausgesprochen.

Wir beantragen:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart schließt sich der der Städteinitiative „Tempo 30“ an und setzt sich damit bei der Bundesregierung für mehr kommunalen Handlungsspielraum bei der Geschwindigkeitsgestaltung ein.

2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für die Landeshauptstadt mit dem Ziel, sich initiativ als eine Modellstadt für die Umsetzung von Tempo 30 beim Bundesverkehrsministerium zu bewerben.

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