5073/2023 | Doppelhaushalt: Vorsorgende Klimaleitplanung

Begründung/Erläuterung

Wie die Verwaltung in der GRDrs 1158/2021 zum Haushaltsantrag der PULS-Fraktionsgemeinschaft 1158/2021 ausgeführt hat, ist im Rahmen der HH-Beratungen 2024/2025 über die entsprechenden Mittel für das weitere Vorgehen und das geeignete Verfahren zur Implementierung einer vorsorgenden Klimaleitplanung zu entscheiden. Die Widerstandsfähigkeit der Städte gegenüber der Klimakrise hängt wesentlich davon ab, ob die bebaute und unbebaute Umwelt strategisch im Sinne einer Klimaanpassungsstrategie weiterentwickelt wird. Die Abwehr von Gefahren durch naturbedingte (Überflutungen, Hitze) oder technische Ursachen (z.B. Störfallbetriebe) ist ein wichtiges Prinzip der Raumordnung und der Stadtentwicklung.

Für Ballungsräume mit einer hohen Bevölkerungsdichte, einer hohen Konzentration von Produktionsanlagen und technischer Infrastruktur sowie dem daraus resultierenden Schadenspotenzial gilt dies ganz besonders. Stuttgart steht aufgrund seiner Topografie, des Reliefs der bebauten Stadt, der starken Überformung des Neckars und vieler Bachläufe im Stadtgebiet sowie des hohen Grads an Oberflächenversiegelung vor besonders großen Herausforderungen. Die neuen Modelle des Klimasachverständigenrats der Landesregierung zeigen eine erschreckende Dynamik auf und prognostizieren bereits bis 2040 einen Temperaturanstieg um 3 Grad im Vergleich zum Beginn des Industriezeitalters 1881, was Intensität und Häufigkeit von Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Hochwasser sprunghaft ansteigen lässt. Vorangegangene Modelle für Baden-Württemberg hielten dies erst für 2100 für möglich.

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Erkenntnisse aus der Fortschreibung des regionalen Klimaatlas sowie der Modell- und Forschungsprojekte in der Region (MORO Risiko, klimbB, RegIKlim-ISAP) in eine vorsorgende Klimaleitplanung zu übersetzen. Hierbei sind Klimasanierungsgebiete zu definieren, die in besonderer Weise von klimawandelbedingten Multigefahren betroffen sind, und die im Wege von Sammel-Änderungsverfahren bauleitplanerisch bearbeitet werden. Die Verwaltung stellt dar, in welchem Zeithorizont diese Vorsorgeplanung erfolgen kann und welche Ressourcen für die vorsorgende Klimaleitplanung in der mittelfristigen Finanzplanung benötigt werden.

  2. Zur Umsetzung der vorsorgenden Klimaleitplanung wird 2024 eine unbefristete 1,0 Planstelle EG13 beim Amt für Stadtplanung und Wohnen geschaffen.