172/2024 | Zusammenarbeit auf Augenhöhe ermöglichen – Übertarifliche Eingruppierung für die Geschäftsstellen der örtlichen Personalvertretungen

Interfraktioneller Antrag von Die Grünen, SPD, Die FrAKTION und PULS

Im letzten Doppelhaushalt hat der Gemeinderat die Schaffung von 10,5 Stellen in

Entgeltgruppe 7 (EG7) für die Geschäftsstellen der örtlichen Personalvertretungen beschlossen. Hierzu gab es damals auch keine anderslautende Einschätzung der Verwaltung.

Nun mussten wir erfahren, dass die Verwaltung auf einer maximalen Eingruppierung in EG 6 beharrt. Formal arbeiten nach LPVG die örtlichen Personalvertretungen auf Augenhöhe mit den Amtsleitungen zusammen. Das erhöht auch die Anforderungen an die Geschäftsstellen. So müssen auch hier Leistungen selbstständig erfüllt werden. Wir sehen daher auch die Tätigkeit in den Geschäftsstellen der örtlichen Personalvertretungen analog zu den Tätigkeiten in den Vorzimmern der Amtsleitungen. Diese sind nach Gemeinderatsbeschluss übertariflich mit EG 7 eingruppiert.

Um eine zeitnahe Ausschreibung zu ermöglichen, bedarf es eines Beschlusses des Gemeinderats, um die übertarifliche Eingruppierung der Stellen für die Geschäftsstellen der örtlichen Personalvertretungen zu ermöglichen.

Daher beantragen wir:

  1. Der Antrag zur übertariflichen Eingruppierung der Stellen für die Geschäftsstellen der örtlichen Personalvertretungen wird auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 6. Juni 2024 genommen und dort zur Abstimmung gestellt.
  2. Sekretär*innen werden bei der LHS nach wie vor zwischen EG 5 bis EG 7 eingruppiert. Dabei sind die Aufgaben, die in den Sekretariaten anfallen, deutlich vielfältiger geworden, umfassen verschiedene Themenbereiche und verlangen gründliche und vielseitige Fachkenntnisse. Das Aufgabenfeld ist breit und je nach Bereich unterschiedlich ausgeprägt. Die Verwaltung stellt daher in einer der kommenden Personalbeiratssitzungen vor, wie eine den heutigen Aufgaben angemessene Ein- bzw. Höhergruppierung aller Sekretariatsstellen der städtischen Verwaltung und der Eigenbetriebe umgesetzt werden kann und welche Schulungen, Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen für Sekretariatsbeschäftigte angeboten werden, die bei der Eingruppierung berücksichtigt werden können.